Grundkurs Öffentliches Recht: Staats- und Verwaltungsrecht


 
Ein großer Wurf, keine Frage
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Alle meine Rezensionen ansehen Rezension bezieht sich auf: Grundkurs Öffentliches Recht. Staats- und Verwaltungsrecht (Taschenbuch) Bislang hat das Buch unter Studierenden eher mäßige Beachtung gefunden - an der Qualität dieses Werkes kann dies nicht liegen, allenfalls an einem übersättigten Buchmarkt und bestimmten Kaufgewohnheiten (im Staatsrecht Degenhart, zu den Grundrechten Pieroth/Schlink etc).

In der Tat mag man prima facie bezweifeln, ob die ca. 700 Seiten wirklich einen repräsentativen, der Übungs- und Examenswirklichkeit entsprechenden Querschnitt durch das ÖffR vermitteln. Denn: Rechnet man mal zusammen, was man Einzel-Lehrbüchern bräuchte, kommt man locker auf 1500 - 2000 Seiten...

Das Arbeiten mit dem Buch fördert dann schnell die Erkenntnis zu Tage, daß man sehr umfassend versorgt wird. Der besondere Vorteil ist, daß die Zusammenfassung des gesamten ÖffR in einem Werk zahlreiche Querverbindungen ermöglicht. So wird einem bewußt, daß Staatsrecht und Verwaltungsrecht eben nicht zwei monolithische Blöcke sind, die sich kalt gegenüber stehen. Das Gegenteil ist richtig: Richtig verstanden ist Verwaltungsrecht zu mehr als 50% Verfassungsrecht (so läßt sich die gesamte VA-Eingriffsdogmatik nur anhand des Rechtsstaatsprinzips und der Grundrechte verstehen).

Dieses Ineinanderübergreifen, das Zurückführen aller öffentlichrechtlichen Institute auf wenige zentrale Grundprinzipien, die in unserem GG ihren Ursprung haben, macht dieses Buch ganz hervorragend deutlich.

Damit ist nicht gesagt, daß auf Details verzichtet würde. Nein, man findet alle Grundrechte (auch die exotischen wie 16a oder 17) ausführlich und hochaktuell besprochen, man findet alle Klagearten im Verfassungs- und Verwaltungsprozeß, man findet alle wesentlichen Handlungsformen der Verwaltung ausführlich erörtert etc.

Nur geringe Bedeutung mißt das Buch allerdings dem besonderen VerwR zu: Man findet nur sehr Grundlegendes (man könnte auch sagen: Rudimentäres) zum Polizeirecht, zum Kommunalrecht, zum Baurecht. Das wiederum ist aber nicht wirklich ein Nachteil des Buches, denn Grundkenntnisse in diesen Gebieten sind das A und O. So ordnen Sodan/Ziekow die Bereiche des besond. VerwR auch konsequent in den Kontext des allgemeinen VerwR ein.

Insgesamt ein von Meisterhand komponiertes und arrangiertes, für die Verhältnisse von Jura-Literatur sehr dicht und eingängig gehaltenes Lehrbuch, das Fundament für sicheres Examenswissen ist, aber auch dem Anfänger schon Dienste erweisen kann.
Eine Rezension von Ein Kunde
vom 11. Oktober 2006
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